Bewohnerparkausweis verlängern
Allgemeine Hinweise |
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Herzlich Willkommen!Hier können Sie als anspruchsberechtigte Person Ihren Bewohnerparkausweis online verlängern (Verlängerung, antragstellende Person muss Ausweisinhaber*in sein). Frühestens 1 Monat vor Ablauf des aktuellen Parkausweises ist eine Verlängerung möglich.Voraussetzung für den Online-Service:
Verlust oder Wechsel des amtlichen Kennzeichens oder der Parkzone:
Benötigte Unterlagen für den Online-Service:
Zahlungsoptionen: Die Bezahlung kann seit dem 01.01.2025 nur noch mit Kreditkarte erfolgen. Zustellung: Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen postalisch an Ihre Meldeanschrift zugestellt (innerhalb von maximal 10 Werktagen). Wir empfehlen, den Antrag ca. 3-4 Wochen vor Ablauf des alten Ausweises zu stellen.Hinweis: Bei einem Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen ist der Parkausweis unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben, eine anteilige Erstattung der Gebühr erfolgt nicht. |
Um eine missbräuchliche Nutzung der Online-Beantragung von Dokumenten oder Bescheinigungen zu verhindern, erfolgt der Versand immer nur an die im Melderegister gespeicherte Anschrift Ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung. Für viele Anträge ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt nicht mehr notwendig. Sollte dies im Einzelfall notwendig sein, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis. Manche Leistungen des Einwohnermeldeamtes sind kostenlos, wie zum Beispiel die Beantragung von Übermittlungssperren. Für andere Leistungen müssen Gebühren entrichtet werden, wie zum Beispiel für die Ausstellung einer Meldebescheinigung. Sie werden bei der Beantragung noch einmal darauf hingewiesen. Die Entrichtung dieser Gebühr erfolgt ebenfalls online, halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit. |
Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann. |