Bewohnerparkausweis verlängern

Stadt Jena  |    Beenden

Bewohnerparkausweis verlängern

  • Sie sind hier: Info
  • Bewohnerparkausweis
  • Antrag
  • Kontrolle
  • Beleg
  • Ende
(*) sind Pflichtfelder
Bewohnerparkausweis verlängern

Dieser Onlinedienst funktioniert wieder, der Fehler konnte behoben werden.

 

Herzlich Willkommen!

Hier können Sie als anspruchsberechtigte Person Ihren Bewohnerparkausweis online verlängern (Verlängerung, antragstellende Person muss Ausweisinhaber*in sein).

Frühestens 1 Monat vor Ablauf des aktuellen Parkausweises ist eine Verlängerung möglich.

Voraussetzung für den Online-Service:

  • Sie müssen aktuell mit Hauptwohnung in der entsprechenden Parkzone gemeldet sein.
  • Sie müssen bereits im Besitz eines noch gültigen Bewohnerparkausweises sein.
  • Das Kennzeichen, die Parkzone oder die Halterdaten haben sich nicht verändert.

Verlust oder Wechsel des amtlichen Kennzeichens oder der Parkzone:

Benötigte Unterlagen für den Online-Service:

  • die Ausweisnummer Ihres noch gültigen Bewohnerparkausweises (zum Beispiel: X0011)

Zahlungsoptionen: Die Bezahlung kann seit dem 01.01.2025 nur noch mit Kreditkarte erfolgen.

Zustellung: Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen postalisch an Ihre Meldeanschrift zugestellt (innerhalb von maximal 10 Werktagen).

Wir empfehlen, den Antrag ca. 3-4 Wochen vor Ablauf des alten Ausweises zu stellen.

Hinweis: Bei einem Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen ist der Parkausweis unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben, eine anteilige Erstattung der Gebühr erfolgt nicht.

(*) sind Pflichtfelder