Herzlich Willkommen!
Hier können Sie als anspruchsberechtigte Person Ihren Bewohnerparkausweis online neu beantragen (Neubeantragung).
Voraussetzung für den Online-Service:
- Sie müssen aktuell mit Hauptwohnung in der entsprechenden Parkzone gemeldet sein. Eine Ausstellung vor Umzug und Anmeldung der neuen Wohnung ist nicht möglich! Es wird kein Bewohnerparkausweis bei Nebenwohnung ausgestellt.
- Sie haben nachweislich keinen privaten Stellplatz in der entsprechenden Parkzone.
- Sie sind nicht im Besitz eines gültigen Bewohnerparkausweises. (Jeder anspruchsberechtigte Anwohner erhält nur einen Parkausweis.)
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder ein Fahrzeug wurde Ihnen zur ständigen/dauerhaften Benutzung überlassen. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs beträgt maximal 3500 kg.
Wichtige Hinweise (sorgfältig lesen, keine Gebührenerstattung):
- Falsche oder unzutreffende Angaben führen zur Ablehnung des Antrags, es erfolgt in diesem Fall keine Gebührenerstattung!
- Bei Verdacht eines Missbrauchs wird der Antrag abgelehnt oder der bereits ausgestellte Parkausweis eingezogen, ohne Erstattung der Gebühren!
- Bei einem Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen ist der Parkausweis unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben, eine anteilige Erstattung der Gebühr erfolgt nicht!
Verlust oder Wechsel des amtlichen Kennzeichens:
Benötigte Unterlagen für den Online-Service:
- Ihre Fahrzeugpapiere
- ggf. Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters (wenn dieser abweicht vom Antragsteller)
Zahlungsoptionen: Die Bezahlung kann seit dem 01.01.2025 nur noch mit Kreditkarte erfolgen.
Zustellung: Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen postalisch an Ihre Meldeanschrift zugestellt.
Mit Start des Onlinevorgangs, durch Klick auf den Button "Weiter", stimmen Sie allen Regelungen, insbesondere dass keine Gebührenerstattung erfolgt, zu. Zudem bestätigen Sie, die Hinweise zur Kenntnis genommen zu haben.