Erweiterte Meldebescheinigung beantragen

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Erweiterte Meldebescheinigung beantragen

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Erweiterte Meldebescheinigung beantragen

Herzlich Willkommen!

Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung beantragen.

(Sie können hiermit nicht eine Wohnung anmelden)

wichtiger Hinweis:

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der einzureichenden Stelle, welche Art der Meldebescheinigung (einfache oder erweiterte) erforderlich ist und welche Daten enthalten sein müssen.

Die erforderlichen bzw. zusätzlichen Daten müssen im Antragsprozess ausgewählt bzw. angehakt werden.

Voraussetzung für den Online-Service:

  • Sie müssen aktuell in Jena gemeldet sein.
  • Der Antragsteller muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Alternative für bereits verzogene Personen:

  • Sie können einen Antrag via E-Mail an bs-antrag@jena.de mit einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes + ggf. Nachweis Ihrer Anschrift (z.B. Ausland oder bei Reisepass) stellen. Ihre Identität und Anschrift muss hierbei nachvollziehbar sein. Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung (Vorkasse) und nach Überweisung der Gebühr wird Ihnen die Meldebescheinigung an Ihre Adresse postalisch zugestellt.

 

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen, unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

zusätzlich auf Wunsch im Onlinevorgang wählbar

  • frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • gesetzlicher Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis bzw. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft

Nur bei persönlicher Beantragung im Bürgerservice (nicht im Onlinedienst) wählbar:

  • die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (Steuer-ID)
  • Sie haben die Möglichkeit auf der Internetpräsenz des Bundeszentralamts für Steuern eine erneute Zusendung der Steuer-ID online zu beantragen

Für die erweiterte Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 8,00 Euro während der Online-Beantragung erhoben.

Zahlungsoptionen: Die Bezahlung kann seit dem 01.01.2025 nur noch mit Kreditkarte erfolgen.

Zustellung: Die erweiterte Meldebescheinigung wird Ihnen postalisch zugestellt.

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